Die Direktion des Hotels Beethoven ist Ihnen sehr dankbar für Ihre Zusammenarbeit bei der Einhaltung dieser Vorschriften, deren Ziel es ist, den Frieden und die Sicherheit des Aufenthalts aller unserer Gäste zu gewährleisten.
Der Hotelgast ist verpflichtet, dem Empfangspersonal einen Identitätsnachweis vor der Anmeldung vorzulegen. Bei Verweigerung ist der Empfangsmitarbeiter verpflichtet, die Ausgabe des Zimmerschlüssels/der Karte zu verweigern.
Ein Zimmer im Hotel wird auf Tagesbasis vermietet.
Der Hotelaufenthalt beginnt um 15:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr des folgenden Tages.
Wenn der Gast die Aufenthaltsdauer beim Zimmerbezug nicht angegeben hat, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für eine Nacht gemietet wurde.
Der Wunsch, den Aufenthalt über die bei der Ankunft angegebene Dauer hinaus zu verlängern, muss bis spätestens 09:00 Uhr des Tages, an dem der Mietzeitraum endet, an der Rezeption gemeldet werden.
Das Hotel berücksichtigt den Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts nach Verfügbarkeit.
Das Hotel erbringt seine Dienstleistungen gemäß seiner Kategorie und seinem Standard. Bei Beanstandungen bezüglich der Qualität der Dienstleistungen bitten wir Sie, diese so schnell wie möglich an der Rezeption zu melden, damit wir sofort reagieren können.
Das Hotel ist verpflichtet, zu gewährleisten:
• Bedingungen für eine vollständige und ungestörte Erholung des Gastes;
• die Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Wahrung der Geheimhaltung der Gästeinformationen;
• professionellen und freundlichen Service;
• die Reinigung des Zimmers und notwendige Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes; im Falle seiner Anwesenheit nur mit seiner Zustimmung und Bitte;
• nach Möglichkeit ein anderes Zimmer anzubieten oder Unannehmlichkeiten zu mildern, wenn Mängel im Zimmer nicht behoben werden können.
Auf Wunsch des Gastes stellt das Hotel kostenlos folgende Dienstleistungen zur Verfügung:
• Information über den Aufenthalt und die Reise;
• Weckdienst zu einer festgelegten Uhrzeit;
• Aufbewahrung von Geld und wertvollen Gegenständen während des Aufenthalts im Hotel;
• Aufbewahrung des Gepäcks von Gästen, die im Hotel angemeldet sind.
Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von den Gästen gemäß den Bestimmungen der Artikel 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuches mitgebracht wurden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Gast sollte die Rezeption unverzüglich über den entstandenen Schaden informieren.
Die Haftung des Hotels für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Schmuck oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist begrenzt, wenn diese nicht zur Aufbewahrung an der Rezeption abgegeben wurden.
Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verlust von Fahrzeugen oder anderen Fahrzeugen des Gastes.
Der Hotelgast haftet finanziell für alle Schäden oder Zerstörungen von Einrichtungen und technischen Geräten des Hotels, die durch sein Verschulden oder das Verschulden von Personen, die ihn besuchen, verursacht wurden.
Jedes Mal, wenn der Gast das Zimmer verlässt, sollte er sicherstellen, dass die Tür verschlossen ist und der Schlüssel an der Rezeption abgegeben wird. Aus Sicherheitsgründen muss der Gast den Empfangsmitarbeiter unverzüglich informieren, wenn er den Schlüssel verloren hat. Die Gebühr für den Verlust oder die Beschädigung eines Schlüssels oder Anhängers beträgt 100 PLN.
Der Hotelgast darf das Zimmer nicht an Dritte weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den er bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
Personen, die nicht im Hotel angemeldet sind, dürfen sich im Hotelzimmer des Gastes von 07:00 bis 22:00 Uhr aufhalten. Das Verweilen einer nicht angemeldeten Person im Zimmer des Hotelgastes nach 22:00 Uhr wird als Zustimmung des Zimmermieters zur kostenpflichtigen Unterbringung dieser nicht angemeldeten Person im Zimmer des Hotelgastes zum vollen Preis der aktuellen Tagesrate betrachtet.
Im Hotel gilt Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Aus Brandschutzgründen ist die Benutzung von Heizgeräten, Bügeleisen und ähnlichen Geräten, die nicht zur Ausstattung des Hotelzimmers gehören, verboten.
Aus Brandschutzgründen ist das Parken von Fahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, im Untergeschossparkhaus verboten.
Das Hotel kann die Annahme eines Gastes verweigern, der während eines früheren oder aktuellen Aufenthalts die Hotelordnung schwerwiegend verletzt hat, indem er Schaden an Hotel- oder Gästeeinrichtungen oder an Personen des Hotels oder anderer im Hotel anwesender Personen verursacht hat oder anderweitig den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb des Hotels gestört hat.
Persönliche Gegenstände, die von einem abreisenden Gast im Hotelzimmer zurückgelassen wurden, werden an die vom Gast angegebene Adresse gesendet. Wenn eine solche Anweisung nicht gegeben wird, bewahrt das Hotel diese Gegenstände für 3 Monate auf. Nach Ablauf von 3 Monaten werden die Gegenstände für wohltätige Zwecke oder für den öffentlichen Gebrauch übergeben.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt - Direktion des Hotels Beethoven